Berlin, 10. November 2017. Vorgestern war bekannt geworden, dass der deutsche Ableger der Tierrechtsorganisation Peta Zoos hierzulande angeblich wegen des Beschneidens von Federn angezeigt hat – darunter auch Mitglieder des VdZ. Bis heute liegen allerdings weder dem VdZ noch den Zoos selbst tatsächlich Anzeigen vor. Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) sieht den Anzeigen der Tierrechtsorganisation Peta gegen insgesamt 20 deutsche Zoos und Tiergärten daher ruhig entgegen. „Peta ist immer schnell mit Anzeigen und Aktionen, aber die Niederlagen vor Gericht in der Vergangenheit -auch in zahlreichen Verfahren, die Zoos betreffen- haben gezeigt, dass es sich dabei oft genug um unbegründeten Aktionismus handelt“, sagt VdZ Geschäftsführer Volker Homes. „Für uns ist klar, dass unsere Mitglieder die Bestimmungen des deutschen Tierschutzgesetzes gewissenhaft einhalten. Nicht zuletzt, weil neben der Betreuung durch unsere Veterinäre auch die umfassende Kontrolle der Behörden gegeben ist“, so Homes weiter.
In VdZ Zoos wird bei wenigen Vogelarten das Kürzen von Schwungfedern vorgenommen, um eine reversible Flugeinschränkung zu gewährleisten. Dabei werden in der Regel einzelne oder alle Handschwingen des Vogels nach jeder Mauser (jährlicher Gefiederwechsel) beschnitten. Es sei darauf verwiesen, dass die Mauser bei einigen Vogelarten wie Entenvögeln auch in der Wildbahn zu zeitweisem Verlust der Flugfähigkeit führt. Eine "Verstümmelung" wie von peta angeprangert, liegt NICHT vor.
Hintergrundfakten
VdZ Positionspapier: Zur Einschränkung des Fliegens einiger weniger Vogelarten in Zoos
VdZ Pressemitteilung: Zoos gewährleisten Tierschutz - VdZ widerspricht Peta-Anzeigen
Warum halten Zoos flugunfähige Vögel?
Fliegen ist für die weitaus meisten Vogelarten der Erde eine artgemäße Bewegungsform. Daher unterstützt der VdZ das Flugfähighalten von mehr als 97% aller bekannten Vogelarten. Für wenige Arten, zumeist Gänsevögel, ist das Fliegen aber eine untergeordnete Bewegungsform, die in Zoos nicht notwendig ist. In der Natur fliegen diese Vogelarten zumeist, um Nahrungsplätze zu wechseln oder Feinden davonzufliegen. Diese Vogelarten sollen auch weiterhin in wissenschaftlich geführten Zoos in ihrem Flugvermögen eingeschränkt, aber auf großen Freianlagen, gehalten werden können.
Sollten diese etwa 220 in europäischen Zoos gehaltenen Vogelarten in Zukunft nicht mehr flugeingeschränkt gehalten werden können, werden viele Zoos diese Arten abschaffen müssen. Mit dieser Maßnahme wäre dann mit gravierenden Einschränkungen im Artenschutz sowie im Bildungs- und Forschungsauftrag der Zoos zu rechnen. Insgesamt 65 bedrohte Vogelarten der Internationalen Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN könnten dann nicht mehr in Zoos gehalten werden, und 23 internationale Zuchtprogramme würden ihre Bedeutung einbüßen. Deutlich weniger Arten könnten dann der Bevölkerung zu Bildungszwecken präsentiert werden und viele das Bild der Zoos bisher prägende Arten wie Pelikane, Flamingos, Kraniche und Enten- und Gänsevögel würden nicht mehr gezeigt werden können.
Quelle: Verband der zoologischen Gärten: http://www.zoodirektoren.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=6014:richtigstellung-einschraenkung-des-fliegens-einiger-weniger-vogelarten-in-vdz-zoos&Itemid=150
Foto: Tierpark Hagenbeck